Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Papierkram (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=6)
-   -   Trailerimport aus NL < 750 kg (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=32347)

Dutchrockboy 12.08.2015 22:28

Trailerimport aus NL < 750 kg
 
Moin Moin,

weiss jemand bescheid ob dies kompliziert ist?
In NL sind die Trailer bis 750 ohne Tüv und Anmeldung.
Hier müsste mann diese trailer dann anmelden.
Wenn Papiere dabei sind wäre es vielleicht nicht so problematisch (oder doch)?
Und ohne müsste man ein Tüv Gutachten machen lassen? Was kostet das?

Wer weiss da mehr? oder "wie weet hier wat van?"

Grüße aus deutschland

Robbert

DieterM 12.08.2015 23:23

Hallo Robert,

wenn die Trailer aus NL eine COC (cerficate of compliance gültig innerhalb der EU) hätte, könntest Du direkt zur Zulassungsstelle.

Meistens haben diese aber keine COC insbesondere gebrauchte. Dann benötigst Du eine TÜV Abnahme nach § 21, die an die € 190 kostet, wenn es keine Beanstandungen gibt, sonst muß Du ev. erst mal in eine Werkstatt und nachrüsten was fehlt oder nicht geht und ein zweiter Besuch beim TÜV wird fällig.

Außerdem hast Du das Problem wie der Trailer nach D kommen soll, ein Kurzkennzeichen geht nicht weil dazu benötigst Du seit APR d.J. eine deutsche TÜV Abnahme, die Du in NL nicht bekommen kannst. Mit einer COC kannst Du einen neuen Trailer direkt zulassen und mit dem Nummernschild nach NL fahren um den Trailer zu holen.:smileys5_

Astra-Kawa 13.08.2015 17:16

Und er muß eine fahrgestellnummer haben. Sonst wird das ganze garnicht.
Die älteren trailer haben bis 750kg rein garnichts in NL. Weil sie nicht brauchen.
Und neue kann ich nicht sagen, ist mir bis jetzt nicht bekannt.
Sollte es ein namhafter Hersteller sein, hat der tüv eh die unterlagen da. Wird sowieso eine vollabname.
Und da er ja ein Niederlände ist , sollte ja einer in der verwandschaft den trailer zum tüv fahren können.

DieterM 13.08.2015 18:43

Zitat:

Zitat von Astra-Kawa (Beitrag 366184)
Und er muß eine fahrgestellnummer haben. Sonst wird das ganze garnicht.
Die älteren trailer haben bis 750kg rein garnichts in NL. Weil sie nicht brauchen.
Und neue kann ich nicht sagen, ist mir bis jetzt nicht bekannt.
Sollte es ein namhafter Hersteller sein, hat der tüv eh die unterlagen da. Wird sowieso eine vollabname.
Und da er ja ein Niederlände ist , sollte ja einer in der verwandschaft den trailer zum tüv fahren können.

Hallo Paul,

was ein in den NL lebender Bewohner machen darf, darf ein Deutscher noch lange nicht, auch nicht im Ausland. Wir haben hier strenge Vorschriften was das Fahren von Anhängern auf der Straße betrifft, auch der Bootsanhänger, egal ob mit Bremse oder ohne, es geht um die Sicherheit im Verkehr. Früher war das freier, aber das ist vorbei.

Wenn die Niederländer keine EU konformen Anhänger bauen, dann ist das ihre Sache. Es gibt ja auch noch viele andere Hersteller die man sich anschauen und in Betracht ziehen kann, auch in Deutschland. :smileys5_

Astra-Kawa 13.08.2015 19:15

Doch Dieter, machen die. Die trailer die ins ausland verkauft werden haben diese papier ja. Nur die im inland nicht.Diese dann zu bekommen, lassen die sich dann richtig bezahlen.
Das andere ist wohl nicht richtig verstanden.
Ich meinte das seine verwandschaft, die ja dann aus den niederlanden sind. Den trailer für ihn zu tüv fahren können und das auch dürfen, weil er ja dann unter NL nummer läuft.
In NL haben Hänger oder Trailer bis 750kg keine eigene nummer. Fahren die gleiche nummer wie das zug fahrzeug.Mehr wie 750kg haben eine eigene nummer mit zulassung.

DieterM 13.08.2015 19:37

Danke Paul!

Es ist ja auch kein Wunder, um die Bootsanhänger EU konform herzurichten um EU Papiere zu bekommen müssen ja auch einige Sachen am Trailer nachgerüstet werden. Sowas kostet!

Auch die Niederländer können nur mit Wasser kochen!:smileys5_

Dutchrockboy 13.08.2015 19:45

Jungs sei lieb. Nicht jeder weiss alles. Und manches ist Suspekt.
An die Deutsche Freunde:

A: Darf der deutscher in Deutschland in ein KFZ von ein NL-Kumpel fahren? :confused-(vorausgesetzt er will in so ein kleines Auto fahren und er kriegt den Campingwagen runter :lachen78::lachen78:)

B: Darf der Niederländer in den Niederlanden in ein Deutsches Fahrzeug vom deutschen (boots)Kumpel fahren?

C: Darf der Niederlander in Deutschland in ein KFZ von ein D-Kumpel fahren?

D: Darf der deutscher in den Niederlanden in ein KFZ von ein NL-Kumpel fahren? :confused-

na wer weiss es?

mfg

Robbert

Astra-Kawa 13.08.2015 20:11

Robbert
4 x ja

Dutchrockboy 13.08.2015 21:25

Nein,

B ist nicht erlaubt. Wenn ein nl in nl in ein D Auto fährt ist dies ohne Sondergenehmigung Steuerhinterziehung und strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ribbert

Wasserarbeiter 13.08.2015 21:42

Zitat:

Zitat von Dutchrockboy (Beitrag 366208)
Nein,

B ist nicht erlaubt. Wenn ein nl in nl in ein D Auto fährt ist dies ohne Sondergenehmigung Steuerhinterziehung und strafbar....

Moin,

wieso das denn? Die Steuern zahlt doch der Fahrzeughalter und nicht der Fahrer.

Dutchrockboy 13.08.2015 22:15

Ein nl der in nl fährt muss Kfz Steuer in nl zahlen.
Diese ist in NL sehr viel höher wie in D. Zum Vergleich: mein Discovery kostet i. NL ca >3000€ im Jahr nur an Steuern!
Hier kostet der ca 450€


Deswegen.

Wasserarbeiter 13.08.2015 22:20

Zitat:

Zitat von Dutchrockboy (Beitrag 366215)
... mein Discovery kostet i. NL ca >3000€ im Jahr nur an Steuern!...

... ach deswegen habt Ihr da gelbe Nummernschilder....die sind aus Gold. :futschlac

DieterM 13.08.2015 22:22

Solange derjenige Fahrer einen gültigen Fahrausweis hat, darf er in Europa Autos fahren in welchem Lande auch immer. Das machen wir ja auch mit Mietwagen im Ausland.

Nur wenn Du einen Wohnsitzwechsel hast in ein anderes Land, dann darfst Du spätestens nach einiger Zeit 6 oder 12 Monaten Deinen ehemaligen einheimischen Führerschein umschreiben lassen. :schlaumei

Wasserarbeiter 13.08.2015 22:42

Moin,

Robbert hat Recht. Aber ich glaube die niederländische Regierung muss hier zukünftig etwas zurückrudern. Ich habe einen interessanten Kommentar dazu gefunden.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Dutchrockboy 14.08.2015 13:55

Wir kommen ab vom Thema....

Obwohl Goldene Nummernschilder :lachen78::lachen78::lachen78::lachen78::lachen78:


Aber ist folgendes erlaubt?:
In NL mit ein D-Fahrzeug fahren mit ein <750 kg Anhänger mit ein Nummernschild gleiche wie auf dem zugfahrzeug?


Ich könnte dann durch NL zu ein Grenzübergang nah an mein Wohnort fahren und dabei in NL bleiben.
Ab da ziehe ich das Ding dann mit dem Fahrrad....:ka5:
Oder Fahre übers Wasser....


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:57 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com