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Alt 28.06.2006, 11:37
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

...

Man kann dich aber auch rauswinken, eine Mängelkarte schreiben, ein Bußgeldverfahren einleiten und..... Übrigens auch wenn ein GW davor ist.

...

Hans[/QUOTE]

Nein Daniels,

es war ja noch Bremsleistung an meinem Bootstrailer vorhanden und man hätte mich gerne rauswinken können, aber wie hätte denn draußen die Bremsleistungsprüfung ausgesehen? Der TÜV hatte ja noch 4 Wochen vorher ausreichende Bremsleistung bestätigt.

Und die Rückfahrt aus dem Raum bei Rom haben der Trailerbesitzer, der dabei war, und ich genau abgesprochen bezüglich der Fahrsicherheit und absolut ohne jegliche Probleme auch über die Tauernstrecke bis nach Oberösterreich bewältigt.

Aber ich bin mir sicher, das hier etliche gebremste Bootsanhänger bewegt werden, wo die Auflaufkupplung nicht gefettet wird und steif ist, oder wo die Bremsseile fest sind, und diese Trailer laufen garantiert ohne funktionierender Bremse auf der Straße und ... die Besitzer merken es noch nicht einmal. Spätestens bei der 2-jährigen TÜV-Untersuchung fällt sowas vielleicht auf. Mein Trailer war nicht auffällig.

Deswegen habe ich diesen Thread geschrieben und vielleicht liest der eine oder andere hier das Thema und checkt doch öfters mal die Bremsen durch.
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