Einzelnen Beitrag anzeigen
  #17  
Alt 13.07.2006, 16:42
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 3.916
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo,



obwohl sich die Sache ja inzwischen von selbst geregelt hat, muss ich doch noch eine kleine Anmerkung machen, und den Satz "Dies bringt nur dem Anwalt was" kurz kommentieren.

Ja glaubt Ihr denn wirklich, ein Anwalt freut sich, wenn Ihr mit so einer Geschichte, wo es um ein Boot mit einem Wert von vielleicht 3-400 Euro geht, ankommt? Und er dann einen Vergleich aushandeln darf, dass der Käufer 100 Euro weniger zahlt, oder der Verkäufer das Boot zurücknimmt und dafür eine Unkostenpauschale von 50 Euro bekommt?

Nach der bisher geltenden Gebührenordnung hätte er bei einem Streitwert bis 600 Euro im Normalfall 112,50 Euro verdient. Dafür hat ihm der Mandant im ersten, ca. 45 minütigen Gespräch lang und breit erklärt, wo der Unterschied zwischen PVC und Hypalon liegt, dass das Boot einen Holzkiel statt des Hochdruckbodens haben sollte. Und der Mandant ist Mitglied in einem ominösen "orangen" Forum, und da gebe es einen "Holländer", der vielleicht den Mangel - so die Schnitte (wie tief sind die eigentlich?) überhaupt ein Mangel sind - beheben kann.

Der Anwalt packt dann sein soeben erworbenes Halbwissen in einen amtlich klingenden Schriftsatz, an dem er weitere 20 Minuten feilt. Es kommt natürlich eine freche Antwort von einem jungen Rechtsanwaltskollegen, der alles besser weiss. Dann folgen, je nach Streitlust der beiden Mandanten, 2 - 5 weitere anwaltliche Schreiben, bevor man sich, des Streitens müde, in der Mitte trifft - oder bei Gericht, wo dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Dann folgen zwei Gerichtstermine, die mit Wartezeiten je 90 Minuten dauern...

Wenn sich nun der Rechtsstreit noch vor einem fremden Gericht abspielt, muss er eventuell noch seine Gebühren mit einem Kollegen vor Ort hälftig teilen...

Bei dem dann übrig bleibenden Stundenlohn fängt jede Reinigungsfachkraft das Weinen an.

Im krassesten Fall dieser Art, den ich selbst hatte, ging es übrigens auch um einen Schlauch, und zwar um einen Fahrradschlauch. Mit Sachverständigengutachten füllte die Akte einen dicken Leitzordner. Für jede Seite anwaltlichen Schriftverkehrs habe ich damals 1,- DM bekommen...

Und der Mandant meinte dann auch, nur die Anwälte hätten was von der Sache gehabt...

Klaus
Mit Zitat antworten