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Alt 13.07.2006, 18:48
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attorney attorney ist offline
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Boot Infos

Hi,

bei dem Zusatz "Bastlerboot" könnte die Rechtslage allerdings etwas anders aussehen, denn damit gibt der Verkäufer zu verstehen, dass das Boot für seinen eigentlichen Zweck nicht mehr geeignet ist und erhebliche Defekte hat. Von daher ist die zwischen Euch getroffene Einigung Ok.

Weil viele künftige Verkäufer und Käufer hier im Forum mitlesen, ein kleiner Hinweis:
Es wäre es für beide Seiten zwecks Vermeidung von späterem Stress hilfreich, wenn bei über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehnde Mängel der Verkäufer diese in seinem Angebot (sei es bei eBay , ein er anderen Verkaufsplattform oder hier) benennt und sich nicht alleine hinter "Bastler"-Boot, "Bastler"-Motor... verschanzt und ein interessierter Käufer , bevor er kauft bzw. steigert, beim Verkäufer nachfragt, warum Bastlerware ?, wenn weitere Hinweise fehlen. Anders als bei einem technischen Gerät ist es für einen Käufer schwierig , sich unter dem Begriff "Bastler" Vorstellung von den konkreten in Betracht kommenden Schäden gerade bei einem Schlauchboot zu machen.

Alles immer schriftlich (eMail), damit beidseitig auch im Fall des Falles Klarheit besteht.

Dann gibt es für keinen hinterher böse Überraschungen.

Gruss
Rainer

Geändert von attorney (13.07.2006 um 18:55 Uhr)
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