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Alt 14.07.2006, 21:46
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attorney attorney ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Diddel
Hi Stefan,

Ansonsten möcht ich noch anmerken das ein Boot als "Bastlerobjekt" verkauft keine Mängel aufweisen darf. Die Bezeichnung weisst lediglich darauf hin das sich das Boot nicht mehr im Originalzustand befindet, also z.B. andere Ventile hat oder zusätzliche Besätze angebracht wurden. Ich schliess mich sonst ganz an Dr. Kleber, auf Mängel muss extra hingewiesen werden. Also wenn das Boot "an einen Bastler verkauft wird da es einige Defekte hat".

Grüssle vom Bodensee

Norbert
So könnte man auch interpretieren, wenn man die Formulierung so wörtlich genau nimmt. Entscheidend ist aber in der Rechtsprechung, was der gemeine Leser (Empfängerhorizont) unter Bastlerboot versteht, von einem Bastler oder für einen Bastler, der noch einiges instand setzen muss.
Ich hätte letzteres darunter verstanden, da ein Schlauchboot (das Boot an sich) normalerweise nicht zusammengebastelt wird , bei einem Verstärker wird die Differenzierung schon schwieriger. Bei selbst gebastelten Aufbauten hätte ein Verkäufer normalerweise eine verkaufsfördernde ausführlichere Beschreibung verwendet.

Wie gesagt, irgend ein Amtsrichter aus der Stadt x kann daher im Ernstfalle bei mehrdeutigen Beschreibungen eine andere Auffassung als ein Amtsricher der Stadt Y vertreten und vor Gericht gehts zu wie auf hoher See.

Ich gehe auf diese Sache deshalb nochmals so ausführlich ein, um auf die Tücken und die Detaileufel bei Verkaufsofferten mit den verbundenen Risiken aufmerksam zu machen. Daher solche blumigen mehrdeutigen und sehr häufig anzutreffenden Beschreibungen nach Möglichkeit vermeiden und klare Aussagen zum Zustand machen !

Gruss
Rainer
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