Hallo Rainer,
genauso war mein Kommentar gemeint. Zum einen hat ein Bekannter vor ein paar Monaten einen "Bastler-PC" erstanden mit defektem Netzteil. Das ganze ging vor Gericht und das Urteil lautete das die Bezeichnung "Bastler-PC" nicht auf defekt sondern auf Umbau deutet.
Laut EU-Recht sei die Bezeichnung "Bastler-wasweissichauchimmer" für Umbauten reserviert, ansonsten müssten Defekte als solche kennbar sein.
Ich möcht mich aber vor Gericht nicht auf sowas verlassen. Ein anderer Richter, andere Anwälte und schon sieht das ganz anderst aus.
Achja und wie sagte meine Scheidungsanwältin? "Recht ist keine Frage der Gerechtigkeit sondern eine Frage der Argumente" (ging gut für mich aus
)
Grüssle vom Bodensee
Norbert