Als der Begriff Bastelerobjekt steht nicht dafür das der Käufer noch rumbasteln muss um die Sache zu Laufenn zu bringen, sondern dafür das der
Artikel durch den Vorbesitzer verändert wurde. Steht dann der Begriff Bastlerobjekt für eine unfachgerechte oder fachgerechte Veränderung
oder ist dieser Begriff im Bezug auf die Veränderungsqualität wertfrei?
Denn Anbieter benutzen den Begriff tatsächlich auch dafür, Mängel nicht direkt angeben zu müssen.
Gruß Stefan
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