Einzelnen Beitrag anzeigen
  #80  
Alt 02.08.2006, 12:58
Bernhard
Gast
 
Beiträge: n/a


na so ein glück

boote unter 5 meter dürfen nur fb 1 fahren, boote bis 5 meter benötigen nur die österreichische zulassung, vulgo binnenzulassung.

also mein boot ist 5 meter, d.h. zulassungsschein österreich ist ausreichend.

und wenn man den fb3 hat, dann darf man sich auch innerhalb der 200 meilen bewegen, und nicht nur in 200 meilen entfernung.

mein schlaucherl ist natürlich nicht für den fahrtenbereich 3 zulassbar, aber für allen anderen fahrtenbereiche gibt es keine exakte regelung, außer der, daß ich keinen seebrief brauche, und die österreichische zulassung ausreichend ist. übrigens bin ich davon überzeugt, daß ein sehr grosser teil der österrreichischen boote in hr keinen seebrief haben, aber auch keinen brauchen.

übrigens hab ich gestern von der behörde gehört, daß in hr heuer erstmals wirklich kontrolliert wird, und ständig anfragen von kontrollierten in wien einlangen.

also empfehle ich euch, nur mit rechtlich wirklich einwandfreien booten, zulassungen, ausrüstungen, und fahrerlaubnissen, die hr gewässer zu befahren.
Mit Zitat antworten