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Alt 23.08.2006, 16:26
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB
Das bedeutet ja, dass ich mir mit meinem Sachkundenachweis eine Waffenbesitzkarte beantragen kann, in die eine Signalpistole eingetragen wird (für diese habe ich ja als Bootsbesitzer das erforderl. Bedürfnis). Gut, werde mich mal beim Ordnungsamt erkundigen...

Obwohl: eigentlich brauche ich ja gar keine Signalpistole... oder?

Klaus
Hi Klaus
Radio Eriwan im Prinzip ja aber :

Zuverlässigkeit - Deine Berufgruppe ???

Bedürfnis : da scheiterts , Du hast ein offenes Boot ohne Wohnmöglichkeit = kein befriedetes Besitztum => regelmäßig kein Bedürfnis außer du kennst den Landrat gut
Außerdem würdest Du ein mit dem Boot verbundenes Stahlblechgehäuse für die fachgerechte Aufbewahrung benötigen (fest mit dem Boot verbunden), denn ihm Halfter zum Essen an Land mitnehmen geht ja auch nicht = Waffenschein und den kannst Du in BY vergessen, es sei denn Du kennst Beckstein persönlich oder bist Oberjäger
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