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Alt 20.09.2006, 21:17
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von geri
ich habe im vorjahr eine einzelgenehmigung für einen ital. trailer bekommen.

unbedingt erforderlich waren die originalpapiere der ital zulassung.
Kann sein, dass die Zulassung eines anderen EU-Landes ausreicht, um die Typengenehmigung der Achse nachzuweisen, aber ich denke nicht, dass die ital-Zulassung notwendig ist!!!

Sowas höre ich zum ersten Mal!

Punkt 1:
Bezüglich Bugstütze und Sicherung:
Also Dieter, habe jetzt etwas mehr technisches Verständnis von dir erwartet
Die Kettensicherung vorne hat nichst mit der Sicherung rechts/links zu tun, sondern soll das Boot davon abhalten, bei Bremsmanövern oder Auffahrunfällen nach vorne zu kommen!!!
Hier ist ebenso die Bugstütze notwendig.
Dies kann zur Begründung führen, dass das Boot so wie abgebildet nicht sicher am Hänger fixiert ist.
Jeder Polizist könnte den Hänger an Ort und Stelle abstellen !!!

Punkt 2:
Der österreichsiche Tüv hat außerdem nix zu sagen, ist eine Stelle, die jedem Ziviltechniker gleichkommt! (interessant zB die deutsche Geschäftsstelle Um Links zu sehen, bitte registrieren, die hat nix mit dem eigentlichen TÜV zu tun!!!)
Das läuft in A anders als in D, nur haben halt findige Geschäftsleute herausgefunden, dass man ja einen Tüv auch in Österreich machen könnte, haben eine Firma gegründet, sich so benannt, und das wars! Ist aber von der Wertigkeit nicht mit D zu vergleichen!

Punkt 3:
Also in A läuft das so, man muss ein Gutachten eines beeideten Ziviltechnikers vorweisen, danach wird das Fahrzeug bei der Landesregierung überprüft und typisiert.

Für Anhänger, seis Eigenbau oder Import, ist dabei notwendig, dass eine typengenehmigte Achse vorhanden ist.
Das andere, ob der Hänger für die Lasten geeignet ist, usw, begutachtet der Ziviltechniker und die Landesregierung k a n n das genehmigen.

Also, vergesst sämtliche Vorgehensweisen der Deutschen, in Österreich läuft das anders!!!
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