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Alt 20.09.2006, 21:39
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Kann sein, dass die Zulassung eines anderen EU-Landes ausreicht, um die Typengenehmigung der Achse nachzuweisen, aber ich denke nicht, dass die ital-Zulassung notwendig ist!!!

Sowas höre ich zum ersten Mal!

Punkt 1:
Bezüglich Bugstütze und Sicherung:
Also Dieter, habe jetzt etwas mehr technisches Verständnis von dir erwartet
Die Kettensicherung vorne hat nichst mit der Sicherung rechts/links zu tun, sondern soll das Boot davon abhalten, bei Bremsmanövern oder Auffahrunfällen nach vorne zu kommen!!!
Hier ist ebenso die Bugstütze notwendig.
Dies kann zur Begründung führen, dass das Boot so wie abgebildet nicht sicher am Hänger fixiert ist.
Jeder Polizist könnte den Hänger an Ort und Stelle abstellen !!!

Punkt 2:
Der österreichsiche Tüv hat außerdem nix zu sagen, ist eine Stelle, die jedem Ziviltechniker gleichkommt! (interessant zB die deutsche Geschäftsstelle Um Links zu sehen, bitte registrieren, die hat nix mit dem eigentlichen TÜV zu tun!!!)
Das läuft in A anders als in D, nur haben halt findige Geschäftsleute herausgefunden, dass man ja einen Tüv auch in Österreich machen könnte, haben eine Firma gegründet, sich so benannt, und das wars! Ist aber von der Wertigkeit nicht mit D zu vergleichen!

Punkt 3:
Also in A läuft das so, man muss ein Gutachten eines beeideten Ziviltechnikers vorweisen, danach wird das Fahrzeug bei der Landesregierung überprüft und typisiert.

Für Anhänger, seis Eigenbau oder Import, ist dabei notwendig, dass eine typengenehmigte Achse vorhanden ist.
Das andere, ob der Hänger für die Lasten geeignet ist, usw, begutachtet der Ziviltechniker und die Landesregierung k a n n das genehmigen.

Also, vergesst sämtliche Vorgehensweisen der Deutschen, in Österreich läuft das anders!!!
Also Berny sei mir nicht böse, du kannst nicht den Dieter kritisieren wenn du selbst so hirnrissige und falsche Aussagen machst. Hätte eigentlich erwartet dass du dich hier in solchen Dingen als Beamter beser auskennst. Aber mir kommt vor dass es demnach nicht so ist - daher besser nichts sagen

SAg mir mal bitte wo der Trailer -wenn die seitlichen Ketten halten,die Winde gespannt ist und hinten das Boot seitlich am Spiegel zum Trailer runter abgespannt ist - bei einer Vollbremsung hin soll????

ABstellen des Fahrzeuges durch einen Polizisten??? Hab noch nirgends gelesen dass es lt. STVo oder sonstigen Vorschriften es irgendwo verlangt wird oder geschrieben steht dass ein Boot durch eine Bugstütze gesichert werden muss. Ich weis nur so viel dass die Ladung so gesichert sein muss, dass ich diese unter normalen Umständen nicht verliere und andere Verkersteilnehmer nicht gefährde. Also wenn es so sein sollte, dann Fakten auf den Tisch und nicht "
Zitat:
Jeder Polizist könnte den Hänger an Ort und Stelle abstellen !!!
" Da werd ich unruhig mit solchen Aussagen, und diese wiederum führen die User in die Irre.

Zitat:
er Deutschen, in Österreich läuft das anders!!!
Wie es in Österreich läuft steht bereits oben da!!!. Nochmal, wenn du einen ital. Trailer in Österreich typisieren willst, dann brauchst du nur mit den ital. Papieren zur Überpüfungsstelle fahren. Evtl - w.vorhin schon gesagt verlangen die ein Bremzertifikat. Es sind hiebei keine Zivieltechniker oder sonstwas notwendig wenn es sich um einen in Italien zugelassenen Trailer handelt
Also Leute lasst euch hier nicht beunruhigen - es ist sehr einfach einen Trailer hier in Österreich zu Typisieren!!!!



LG
Mathias
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LG
Mathias

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Geändert von Rotti (20.09.2006 um 21:50 Uhr)
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