Ergänzung:
- kleine Boote bis (?) werden nicht amtlich angemeldet, dafür hat der Italiener das Eignerhandbuch als Bootszulassung und ev. je nach Baujahr auch die RINA zertfizierte EU-Homologation, ferner die Outboarder Homologation vom Transportministerium. Was er in Italien unbedingt aber haben muß ist die Haftversicherung. Erst oberhalb 40 PS Motorleistung braucht der Italiener einen Befähigungsnachweis.
Neuerdings muß auch ein Italiener mit einem motoriserten Boot in kroatischen Küstengewässern ein Patent haben, auch mit weniger als 40 PS. Sonst darf er dort von Italien kommend nicht einfahren.
Lediglich in bestimmten Gewässern, wie z.Bsp. in der Lagune von Venedig, müssen italien. Spotboote eine Extra-Zulassung haben.
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