Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Die Quellen sagen eigentlich alle, dass nur das Patent anerkannt wird, in dessen Herkunftsland der Besitzer wohnt.
Ich würde mich deshalb an deiner Stelle eher darum kümmern, dass du das Patent auf D umschreiben läßt.
Beim Autoführerschein ist es auch so, dass nach einem Jahr die Gültigkeit verloren geht, wenn der Besitzer nicht mehr im Ausstellerland wohnt.
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Bzgl. des Autoführerscheins ist das nicht ganz richtig. Die neuen EU-Führerscheine sind in der gesamten EU unbegrenzt gültig. Ich selber wohne in Österreich und habe einen Führerschein aus Luxembourg ...... der ist jetzt auch hier in Österreich unbegrenzt gültig .....