Zu den Versicherungen weiß ich, dass es nicht um die rein rechtlichen Aspekte geht, also welcher Schein ist wo gültig, sondern um die praktischen, also hat der Skipper die richtige Ausbildung gehabt oder nicht.
So könnte es durchaus vorkommen, dass eine Versicherung trotz rechtlich gültigen Schein nicht bezahlt, weil die Ausbildung nicht ausreichend war.
Das gilt zB insbesondere bei den Österreichischen Scheinen in HR, auch wenn vom Kapitän anerkannt, der Ö-Schein hat keine Küstenausbildung, darauf könnte sich eine Versicherung berufen, sollte dieser Aspekt auch Unfallkausal sein.
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