Einzelnen Beitrag anzeigen
  #11  
Alt 20.12.2006, 23:12
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Tut mir Leid Olli,

aber wenn Du keine TÜV-Abnahme für Deine Abänderungen insb. die nach hinten weit herausgezogenen Lichtleiste bekommst, dann mußt Du Dich an die Maße in Deiner ABE halten und an die STVO Vorschriften, die Dir ein begrenztes Überstehen zugestehen mit zusätzlichen Warnzeichen.

Ich bin immer schon hart gewesen, aber auch gerecht, das hat nichts mit miesmachen zu tun. Du hast bestimmt eine ideele gute Lösung, Du scheiterst aber bereits bei einer TÜV-Abnahme aus meiner Sicht, und die brauchst Du hier, weil das Ding nicht die vorgeschriebenen Straßenzulassungsvorschriften und die Eu-Vereinbarungen trifft. Zwei Bremskeile solltest Du auch noch anbringen.

Daher
- die Lichtleiste ist zentral nicht stabil genug und hat bei der Länge bestimmt einen nicht erlaubten Überschwenkradius. Um Schwabbeln zu vermeiden sollte die Lichtleiste an den Seiten herausgeführt werden.
- es fehlen die seitlichen Beleuchtungen und am Ende die Begrenzungsleuchten vor/rückwärts.
- 2 Keile solltest Du auch noch anbringen.

Ich würde Dir empfehlen mal beim TÜV nachzufragen und ev. sogar mit dem Hänger (Lichtleiste bitte in Normalposition!) zur Beratung vorbei zufahren. Da kannst Du dann präzise erfahren was Sache ist.

Die hier bereits angesprochene Aufliegelast ist sehr wichtig, i.A. soll sie bei leichten Anhänger um die 50 kg liegen. Das solltest Du auch noch bei der Schwerpunktberechnung am Anhänger berechnen und einbringen in Deine Konstruktion. Damit erzielst Du auch noch sicheres Fahren auf der Straße.
Mit Zitat antworten