Einzelnen Beitrag anzeigen
  #14  
Alt 31.12.2006, 12:47
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Ich hoffe Ihr kennt den § 1.23 der Donauschiffahrtspolizeiverordnung :
--------------------
§ 1.23 Erlaubnis von sportlichen und anderen Veranstaltungen

Sportveranstaltungen, Wasserfeste und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörden.

------------------------------------------------
Mit Zitat antworten