Zitat:
Zitat von Aladin
@ Stefan,
Sonntagsfahrverbot mit Hänger gilt erst ab 3,5 t zGG des Zugfahrzeugs... Musste mich damals auch schlau machen...
Gruß Carsten
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@Carsten
Sonntagsfahrverbot gilt für jeden Lkw mit Hänger auch wenn der Lkw nur zGG von 2000kg hat
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Gruß Stefan
Geändert von stebn (12.01.2007 um 20:15 Uhr)
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