Obacht mit einfach reinregnen lassen:
IdR ist der Versicherungsnehmer zur Schadensabwehr bzw. Begrenzung verpflichtet!
Zwar kann keiner von Dir verlangen dass Du aufs Dach rauskletterst, aber einen schriftlichen Reparaturauftrag einen Dachdecker zu erteilen könnte eine gute Idee sein, auch wenn der Handwerker erst 2008 Zeit hat!
Nur ein gut gemeinter Tip aus der Praxis.....
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Alex aus dem Ösiland
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