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Zitat von Ole
Hallo,
ein TÜV-Prüfer hat mir gesagt, daß der Antrieb nur dann abgedeckt werden muß, wenn er über die hintere Lichtleiste hinaussteht.
Läßt sich die Lichtleiste weit genug ausziehen, daß kein Teil des Motors übersteht, ist keine Abdeckung notwendig.
Ciao Bernd
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Hallo
Also ich hab im Oktober bei der Abnahme keine gebraucht.Mein Motor steht nicht über die Lichtleiste hinaus.Das würde ja dann passen was der TÜV Prüfer gesagt hat.Obwohl ich meinen sicher auch abdecken werde.