Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Jedenfalls kein Zusammenstoß mit einem Deutschen, denn dann gilt wieder deutsches Recht und Du kannst in Deutschland dann im Zweifel vor Gericht antanzen.
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Woher hast du diese Info schon wieder ???
Also bei uns in A ist das so, wenn da ein D mit einem D zusammenfährt, gilt immer noch das Recht von A !!!!
Ich denke mal, das ist in den Hoheitsgewässern eines Ausländischen Staates ebenfalls so, außerhalb der 12 SM-Zone bist vermutlich eh nicht unterwegs !
Wenn doch, dann ist wiederum die Versicherung wichtig.