vielleicht noch in Ergänzung zu meinem letzten Posting: Natürlich ist es so, dass die jeweiligen Bestimmungen des Landes erst einmal gelten (sonst müssten wir ja in GB rechts fahren)
Aber es ist halt mal so, dass die zivilrechtlichen Ansprüche dann in D eingefordert werden können. Das gilt aber dann auch für Nicht-Deutsche. Bedeutet wenn ein Deutscher einen Österreicher in Spanien..., dann kann der Österreicher ihn nach meinem Kenntnisstand in D verklagen.