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Alt 03.02.2007, 12:23
helge
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Gunar,
schön und gut - aber im Ausland gibt es andere Rechtsprechung und hier unsere Versicherungen. Und wir wissen, unsere Versicherungen nutzen jede Chance, nicht zahlen zu müssen. Wer auf Versicherungsschutz verzichten kann - no problemo. Wer sich sicher ist, im Fall eines Regressanspruchs die Richter auf seiner Seite zu haben, der kann ruhig ins Ausland schauen oder ausländische Richtlinienen als Maßstab nehmen.

Doch ich könnte solche Empfehlung nicht allgemein aussprechen, wenn ich doch weiß, dass hier die DIN oder Euro-Norm usw. den Stand der Technik als Grundlage zur Urteilsfindung verwendet werden. Ein Richter ist immer zunächst ein absoluter Laie in Fragen der Technik. Also holt er sich Sachverständige, möglichst öbuv. Somit urteilt er ausschließlich nach hier geltenden Vorschriften und Regeln. Findet man in Deutschland keine Regeln, erst dann schaut er über den "Tassenrand" und nimmt als Richtschnur die, die der Sachverständige vertreten kann.

Deshalb würde ich unbedingt bein der DIN bleiben - es wird schon seinen Grund haben, warum diese Angabe damals auf dem Boot ebenso verzeichnet wurde.
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