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Alt 20.02.2007, 08:51
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
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Zitat:
Zitat von Dieter A.
Hallo,
Und noch ein Aspekt zur LKW zulassung,
Nicht nur Sonntagsfahrverbot mit Hänger,
sondern auch Überholverbot für LKW beachten.
mfg Dieter
warum??

bis 3,5to ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

bei so-kfz Womo über 3,5 to bis Tempo 100km/h erlaubt.

Habe die Thematik für mich mit einem PickUp gelöst, der eine WoMo-Zulassung erhalten soll wegen Kabine hinten drauf.
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grüsse
Jürgen (der 15.te)
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