Einzelnen Beitrag anzeigen
  #24  
Alt 21.02.2007, 12:43
stebn stebn ist offline
FahrenderBootsnutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.12.2003
Beiträge: 1.857
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Holländer
Zzgl. das Bußgeld für der Fehlende Fahrenschreiber (ca. 1500,-) un der nicht eingelegte Scheibe je ca. 100,- pro Tag...

Nur die Ausnahmegenehmigungen ist so eine Sache..
die werden nicht mehr "so eben" ausgegeben...


Gruß,

Frank :)
der jetzt ein Citroen Jumper PKW mit Fahrtenschreiber fährt

Hey Frank
der Fahrtenschreiber wird nur gebraucht wenn du gewerblich unterwegs bist!!
Privat darfst du so lange fahren wie du willst!!!
__________________
Gruß Stefan
Mit Zitat antworten