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Alt 23.02.2007, 11:36
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW mit Anhänger auf allen Straßen und der Sinn der Vorschrift war, den Berufskraftfahrern einen freien Tag zu gönnen.

und hinsichtlich der Bemerkung bezgl. Wegelagerei denke ich mir meinen Teil.


Marcus
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