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Alt 23.02.2007, 18:00
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Zitat:
Zitat von Maxum
Hallo !

Das gilt doch nur für die Autobahn und nicht für den Rest unserer Straßen.
Hi Sven,
das wäre aber neu, dass die Straßenverkehrsordnung nur auf der BAB gelten würde. Dann wäre ja sicherlich eine Befreiung nach § 30 Abs. 2a möglich, wenn Du auf den Beifahrersitz einen Milchdose stellen würdest.

Gruß Hans
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