Zitat:
Zitat von Dieter A.
Hallo,
Bei meiner Anmeldung muss noch eine Bescheinigung vom Hersteller vorgelegt werden das der Trailer neu, ist, und das für denselben noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde.
mfg Dieter
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Meines Wissens gibt es keinen KFZ-Brief für Spotbootanhänger. Mit dem TÜV-Gutachten oder der ABE des Herstellers wird die Betriebserlaubnis erteilt, und damit wird die Zulassung erfolgen. In diesem Dokument werden dann die Zulassungen mit dem Kennzeichen und das Zulassungsdatum eingetragen. Bei einer Erstzulassung ist dieses Dokument noch blanco. Von anderen Bescheinigungen ob neu, ist mir nichts bekannt, zumindest was Zulassungen in Bayern betrifft. Außerdem kann Jürgen sicher auch noch eine Rechnung v.d. Fa. Harbeck oder dem Händler vorlegen, falls die Zulassungsstelle so pingelig sein sollte, was sehr ungewöhnlich wäre.
Bei andere Fahrzeugen wird ein KFZ-Brief benötigt vom Hersteller, darin ist auch ersichtlich, ob das Fahrzeug neu zugelassen wird oder schon Vorbesitzer hatte. Wird ein zweiter oder Ersatz KFZ-Brief verwendet, so gibt es Hinweise auf das Alter etc..