Zitat:
Zitat von Freiheit
Feuerlöscher an Bord müssen eine Zulassung für die Schifffahrt Richtlinie 96/98EG haben!
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Hallo,
ich denke daß diese Bestimmung für die Berufsschiffahrt gültig sein könnte, in keinem Fall für uns Freizeitskipper, für die ja hierzulande noch nicht einmal ein Feuerlöscher überhaupt vorgeschrieben ist.
Grüße
Harald