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Zitat von HaraldGesser
Hallo,
ich denke daß diese Bestimmung für die Berufsschiffahrt gültig sein könnte, in keinem Fall für uns Freizeitskipper, für die ja hierzulande noch nicht einmal ein Feuerlöscher überhaupt vorgeschrieben ist.
Grüße
Harald
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Hallo Zusammen,
wie wir alle -zu mindestens die, die den Bootschein haben- gelernt haben, gibt es an Bord eine Mindestausrüstung wo auch ein Feuerlöscher mit dazu gehört!
Die Richtlinie 96/98EG sagt etwas über die Schiffausrüstung aus und nicht speziell über den Feuerlöscher. Dieses wurde eigentlich bei der Prüfungsvorbereitung schon erörtert (zumindest bei mir). Ob diese jetzt für den Feuerlöscher eine dringend notwendige und verlangte Zertifizierung ist, kann ich derzeit auch nicht sagen. Ich habe beim Kauf meines Feuerlöschers auf jedenfalls darauf geachtet!
Gruß Michael