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Alt 01.03.2007, 17:37
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Bodenseefahrer
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Boot Infos

in Ergänzung noch ein paar Auszüge aus einem Artikel der AZ:

- Stellplatzmiete in Schwangau / Bannwaldsee ca. EUR 1.700,00 p.a.
- Kurtaxe: EUR 60,00 p.a.
- Zweitwohnungssteuer: EUR 120,00 p.a.
- Ablehnung der Zweitwohnungssteuer wegen formaljuristischen Gründen: Die Genehmigung der übergeordneten Behörde (Landratsamt) lag nicht vor wird jetzt aber nachgeholt und somit dürfte die Zweitwohnungssteuer nach aktueller Rechtslage gültig sein
- VGH Urteil liegt in Bayern zu der Frage: Wohnwagen ist keine Wohnung noch nicht vor;
- anscheinend ca. 5.000 Dauercamper in ganz Bayern
- Zweitwohnungssteuer wird anscheinend erhoben wenn mann mindestens 6 Monate am gleichen Standort steht (weiß jetzt aber nicht ob es genügt die Parzelle zu wechseln oder den Ort - wovon ich eher ausgehen würde) ;-))

Nachdem ich kein Dauercamper bin und dies wahrscheinlich auch nie sein werde sehe ich das Ganze relativ neutral. Kann natürlich auch die Kommunen verstehen, die eine Zweitwohnungssteuer verlangen um zumindest einen Beitrag für die Kosten der Infrastruktur zu erhalten nachdem es hier ja keine Schlüsselzuweisung nach der Einkommensteuer gibt. Andererseits ist in meinen Augen ein Wohnwagen auch keine Wohnung (zumindest was ich unter "Wohnwagen" verstehe). Die Stellplatzmiete ist auch nicht ohne. Deckt das sich mit Euren Mieten? Könnte mir vorstellen, dass es da große Unterschiede je nach Standort gibt.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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