Zitat:
Zitat von CarstenLT31
" Während des Fahrbetriebes darf die Kupplung nicht verschloßen werden, weil das Schloß die Freigängigkeit der Kupplung beeinträchtigt und der Anhänger sich dadurch lösen könnte !"
Quelle:
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Das ein Kastenschloss sicherer ist, ist mir klar, aber das benutzt man doch nicht auf jedem Parkplatz?
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Carsten, Du greifst ja nicht direkt auf die Kupplung zu, sondern auf den Mechanismuss zum Griff hinter der Kupplung - rechtlich gesehen.
Das kleine Schrott schloss ist u.a. wichtig bei meiner Versicherung. Die Boots und Trailer VollKasko von Eerdmans schreibt nämlich vor, dasss ich mit einem Schloss an der Deichsel immer sichern muss, und im Stand mit einer Parkkralle - sonst erlischt der Versicherungsschutz!
Und dafür reicht dann lt. Eerdmans auch das kleine (von Dieter vielleicht zurecht als unwirksam) bezeichnete Schloss.
Grüssle
Ralf