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Alt 07.03.2007, 13:42
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reini0077 reini0077 ist offline
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Hallo Sepp,

Zitat:
Zitat von armstor
Hallo Sepp

Habe meinen Zar angemeldet und etrax wegen der Namensgebung gefragt.
Lt. Ing. Mazucco von der Salzburger Landesregierung ist eine Namensgebung nicht erforderlich und ich habe auch keinen Namen. Auch mit dem Kennzeichen Achtern liegst du vermutlich falsch.
Das dritte Kennzeichen muß auf Wasserstraßen so angebracht sein, dass der Schleusenmeister das Kennzeichen ablesen kann. Am besten meistens am Steuerstand. So habs ich bzw. mein Freund bei der Fahrschule Koller in Aschach gelernt.



LG Franz
Franz hat recht, auch die Oberösterrichische Landesregierung verlangt keine Namensgebung.
Das dritte Kennzeichen muß so befestigt sein wie Franz es beschrieben hat.

Dies gilt allerdings für Österreich, wie es in Deutschland aussieht weeiß ich nicht.

hier der link zum WSA Berlin. Um Links zu sehen, bitte registrieren

Wenn Du aus Deutschland kommst, kannst du auch bei deinem zuständigen
Wasserschiffahrtsamt nachfragen.

lg Reini
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