Einzelnen Beitrag anzeigen
  #18  
Alt 08.03.2007, 10:12
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 3.916
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

@ Scorsese (Haimo)

Zitat:
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?
Hallo Haimo,

wenn ich das richtig verstehe, fährst Du mit dem ausschließlich in HR genutzten Boot, das aber nicht in A angemeldet und daher auch kein Kennzeichen hat, mit 3,35 m Länge und 30 PS in HR. Habe ich das richtig verstanden?

Hört sich so an, als hättest Du dann auch nicht die vorgeschriebene HR-Vignette? Denn ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Du die bekommst, ohne Anmeldung des Bootes im Heimatland und ohne Kennzeichen? Ich vermute, dass dich ohne diese Anmeldung im Heimatland der kroatische Hafenkapitän gleich wieder heimschickt...?

Ich gehe des weiteren davon aus, dass dein Boot (allein schon wegen der Motorisierung) eigentlich in A angemeldet sein müsste, es aber de facto nicht angemeldet ist. Verbessere mich bitte, wenn ich falsche Schlußfolgerungen ziehe.

Jetzt mag ich keine Schwarzmalerei betreiben, aber wie sieht es denn mit deiner Haftpflichtversicherung aus? Eine solche dürftest Du eigentlich ohne Anmeldung und Kennzeichen ebenfalls nicht bekommen?

Und wenn dies alles wirklich nicht vorhanden sein sollte, und Dich - egal ob in HR, A oder D - die Wasserschutzpolizei erwischt, dann zahlst Du dich dumm und dusselig!

Nur so als Warnung, jetzt ist noch genug Zeit für Anmeldung und Versicherung, und Du kannst Dir viel Ärger sparen.

Klaus
Mit Zitat antworten