Zitat:
Zitat von reini0077
Franz hat recht, auch die Oberösterrichische Landesregierung verlangt keine Namensgebung.
Das dritte Kennzeichen muß so befestigt sein wie Franz es beschrieben hat.
Dies gilt allerdings für Österreich, wie es in Deutschland aussieht weeiß ich nicht.
hier der link zum WSA Berlin. Um Links zu sehen, bitte registrieren
Wenn Du aus Deutschland kommst, kannst du auch bei deinem zuständigen
Wasserschiffahrtsamt nachfragen.
lg Reini
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Bei mir im Lernbuch steht bei Wasserstraßen ein 3 Kennzeichen und das im Heck
Das mit dem Namen ist mir Neu, aber wie es schön heisst, man lernt nie aus.
LG
Sepp