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Alt 08.03.2007, 16:44
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Olaf,

das ist doch ganz einfach, Dein Fahrzeug wurde abgelastet und ist jetzt für max. 3,5 T GG für den Straßenverkehr freigegen. Das ursprüngliche GG von 3,85 t wird unter F2 vermerkt als rein techn. Information.

Fährst Du mit 1-2 kg mehr als 3,5 t, so ist das Fahrzeug überladen. Kommst Du z.Bsp. auf der AB in Österreich mit Überladung über die 3,5 t in eine AB-Kontrolle mit Achsgewichtkontrolle, und die Asfinanz ist in der Nähe, dann hast Du doppeltes Malheur. Nämlich einmal hast Du Ärger mit der Straßenpolizei und zusätzlich bekommst Du Ärger mit der Asfinanz weil Dein Fahrzeug Mautpflichtig geworden ist. Abgesehen davon wird die Stützlast Deines Trailers auch noch korrekterweise zum Zugfahrzeug gerechnet, also ist Vorsicht angeboten bei der Beladung des WOMOS.

Auch auf deutschen AB bekommst Du Ärger bei einer Gewichtskontrolle, wenn Du überladen hast. Hier um München sind
auf der A9 zw. Ingolstadt und München zwei Kontrollstellen Richtund München,
auf der A9 nördlich von München zw. Garching und Eching Richtung Norden.
auf der A8 von Stuttgart Richtung München vor Fürstenfeldbruck,
auf dem AB-Ring München Ost in beiden Richtungen etwas unterhalb der AB-Raststätte Vaterstetten,
auf der A8 bei Hofolding auf beiden Seiten
Dabei wird der Verkehr auf 60 kmh limitiert und die zu überprüfenden fahrzeuge werden herausgeholt. Damit sind auch totale AB-Sperrungen möglich zur Kontrolle des Verkehrs über den meistens für diese Kontrollen sehr großzügig augelegten Platzen.

Hinzukommen etliche Zivilfahnder im AB-Verkehr, die sich auskennen und auch einen Blick haben für die Fahrzeug, die nicht stimmen.


So einfach ist das, und ich denke keiner hier im FORUM wird Dir einen Freipaß für Überladung verbürgen.
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