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Alt 14.03.2007, 20:04
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ähm, das stimmt nicht ganz, es gibt die rote Nummerntafel!

Zitat:
Gemäß § 83 KFG 1967 dürfen Anhänger mit ausländischem Kennzeichen mit Kraftfahrzeugen mit inländischem Kennzeichen nur gezogen werden, wenn an ihnen hinten eine Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs.3 angebracht und das ausländische Kennzeichen durch diese Kennzeichentafel (rotes Deckkennzeichen) verdeckt ist.
In Italien denke ich, ist es kein Problem, weil der Anhänger in Italien zugelassen ist und somit ein einheimisches Kennzeichen hat, anhand dessen man ohne Probleme in Italien den Zulassungsbesitzer finden kann.

Wie das in Kroatien oder in anderen Länder aussieht, weiß ich auch nicht, aber da solltest du am besten beim ÖAMTC nachfragen, die haben Juristen, die das ev wissen.
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