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Alt 20.03.2007, 21:11
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Henning K. Henning K. ist offline
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Zitat:
Zitat von OLKA
Das passt so schon: die Stützlast wird beim Gewicht des Zugfahrzeugs mitgerechnet; Nicht beim Anhänger
Hallo Olaf,

das wäre mir aber neu. Es zählt meiner Meinung nach die Masse im Fahrbereiten Zustand, also inkl. Stützlast. Habe schon mal einem Rastplatz gesehen, wie die Polizei die Hänger im abgekuppelten Zustand gewogen hat. Vielleicht kann mal ein anwesender Gesetzeshüter die Sache aufklären.

@ Gregor

Das Leergewicht Deines Autos aus dem Fahrzeugpapieren ist das vom Hersteller errechnete Leergewicht zzgl. pauschal 75kg für den Fahrer.

Deinen Wohnwagen würde ich auf jeden Fall inkl. dem "normalen" Inventar, also mit Küchenausstattung, Gasflasche und was sonst noch im Hänger verbleibt, wiegen lassen. Du wirst überrascht sein, was da schon ohne Klamotten, Vorzelt, Stühle, Tisch und sonstigem Equipment zusammen kommt. Mein Knaus hatte auch ohne Vorzelt und Klamotten nur noch 90kg Luft, d.h. in meinem Fall schon fast 100kg für Kleinkram.

Außerdem würde ich eine eventuell zu hohe Stützlast nicht durch "Gegengewichte" im Heck ausgleichen. Damit wirst eine schöne Pendelbewegung erreichen. Ok, mit so einem schweren Zugfahrzeug wird es noch gehen, aber Du verschlechterst auf jeden Fall die Nachlaufeigenschaften. Man sieht es ja häufig bei Holländischen Gespannen, die gerne ihre Fahrräder auf einem Heckträger transportieren. Wenn dann noch ein verhältnismäßig kleines Zugfahrzeug vorne arbeitet, fangen die schnell an die schwingen...
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viele Grüße,

Henning

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