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Alt 20.03.2007, 22:27
stebn stebn ist offline
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Hallo
bei der Anhängelast die ein Auto ziehen darf wird die Stützlast dem Auto angerechnet

Man darf also mit einem Auto dass 1250 kg ziehen darf einen Wohnwagen ziehen der 1300kg zGG. hat/wiegt ( bei 50kg Stützlast )

Das zGG. des Wohnwagen wird abgekoppelt gewogen. Für die Berechnung der Anhängelast wird nur das Gewicht der WW-Achse genommen
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Gruß Stefan

Geändert von stebn (20.03.2007 um 22:31 Uhr)
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