Hallo
bei der Anhängelast die ein Auto ziehen darf wird die Stützlast dem Auto angerechnet
Man darf also mit einem Auto dass 1250 kg ziehen darf einen Wohnwagen ziehen der 1300kg zGG. hat/wiegt ( bei 50kg Stützlast )
Das zGG. des Wohnwagen wird abgekoppelt gewogen. Für die Berechnung der Anhängelast wird nur das Gewicht der WW-Achse genommen
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Gruß Stefan
Geändert von stebn (20.03.2007 um 22:31 Uhr)
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