20.03.2007, 23:06
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FahrenderBootsnutzer
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Zitat:
Zitat von suncamper2005
Also bei der Typisierung habe ich folgend gefragt:
Wenn ich bsp 1300 kilo habe Hzggw und auch geladen, und ich hab stützlast bsp 50 Kilo, darf ich dann die 50 Kilo beim WoWa abziehen, klare Antwort NEIN.
Denn im falle einer Kontrolle wird der WOWA aalleine gewogen, das machst du ja auch mit der komischen Waage die es da zum kaufen gibt,
Stützrad,
Rechte Rad,
linkes Rad
= Gesamtgewicht
Wegen der Zieherei habe ich beim E zu B (Hängerschein in Österreich ) folgendes gelernt:
1850 Kilo laut Zulassung = Gesamtgewicht Händer (Egal wie Stützlast ist)
Wobei immer die Maximale Stützlast geladen werden soll.
So genug mal davon, sind schon etwas weiter weg vom Anfangsthema.
Mfg Chri
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hier ein Beispiel
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Gruß Stefan
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