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Alt 24.03.2007, 11:49
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Zitat:
Zitat von KlausB
Hallo Gregor,

ich kann einfach nicht anders, ich muss den Jugendlichen, der Dir deine Sachen zurückgebracht hat und der "nicht ganz koscher" ist, verteidigen (ist halt mein Job....). Wenn Du inzwischen fast alles zurück hast, und sich somit der Schaden in engen Grenzen hält, so sollte man vielleicht auch akzeptieren, dass der Jugendliche (der Einbrecher? oder einer, der irgendwie damit zu tun hat?) ein schlechtes Gewissen hat und an Wiedergutmachung interessiert ist.
Klaus
Ja gut, es ist dein Job, wenn es sich um deinen Mandanten handelt. Aber ich glaube, es sind da auch die Beweggründe interessant.

Ist es Reue, wäre eine Entschuldigung der richtige Weg und ein Zugeben der Tat im persönlichen Gespräch, dann kann man auch überlegen, ob man die Anzeige zurückzieht! Selbst wenn man das nicht tut würde ein "sich stellen" als Mildernder Umstand gewertet, das ist auch gesetzlich vorgesehen.
Als Beweggrund aber evt. noch Finderlohn rauszuholen ist nicht abwegig und ist meiner Meinung nach nicht noch zu unterstützen.

Prinzipiell bin ich aber der Meinung, daß unser deutsches Strafgesetzbuch zu Recht besteht! Diese gesetzlichen Regelungen dienen der Gemeinschaft und einem geregelten Leben in der Gesellschaft. Und das sollte gerade auch ein Anwalt so sehen. (Obwohl es ja auch Anwälte gibt, die auch eindeutig überführte Kinderschänder verteidigen (müssen). Aber auch das ist ja eine Voraussetzung in einem Rechtsstaat. Daher gibt es ja in jedem Fall Pflichtverteidiger.)

Das Verhältnis zwischen richtig und falsch sollte man jedenfalls in diesem Alter (20 Jahre) gelernt haben. Und wenn man das über Strafen lernen muß, dann ist das halt so!

Wie gesagt, meiner Frau macht das jetzt echt zu schaffen und darauf nicht zu reagieren halte ich für absolut falsch. ( der materielle Schaden geht gegen Null, aber wie lange muß meine Frau darunter leiden? Sind nur große materielle Schäden verfolgungswürdig? ) Ich bin ja auf der anderen Seite auch kein Freund von Selbstjustiz und halte mich daran auch wenn ich selbst betroffen bin!

Auch ich freue mich darüber, daß ich bei einigen Aktionen in der Jugend "nicht erwischt" worden bin. Aber wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?

gregor
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