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Alt 26.03.2007, 12:31
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Daumen hoch

Klaus,
ich wollte damit weder dich, noch den Stand des Anwaltes an sich angreifen, wiegesagt in einem Rechtsstaat muß es die Möglichkeit zur Verteidigung immer geben! Die Schuld muß ja auf jeden Fall erst mal definitiv geklärt sein!

Ob man einen klar überführten Straftäter auch dann noch verteidigt, muß man natürlich auch selbst entscheiden, die Freiheit dazu ist ja auch gegeben.

Ich habe da immer Probleme zu hören: "Schwere Kindheit", Die hatte ich auch, aber ich halte mich trotzdem an Gesetze (jedenfalls an die´meisten , klar fahre ich auch mal zu schnell etc. ) Aber ich achte immer darauf, daß nicht andere unter meinem Handeln leiden müssen!
Außerdem sind die mit der "Schweren Kindheit" heute erwachsen und können trotz allem ja noch klar denken!

Nur zur Klarstellung: Nein es erfolgte keine Entschuldigung, man kam mit unvollständiger Rückgabe der wertlosen Sachen und hoffte auf Finderlohn!

Gregor
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gregor
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