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Alt 26.03.2007, 12:59
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Hallo Gregor,

dein Fall stellt sich inzwischen anders dar, als es sich zuerst anhörte. Das zeigt aber, das jeder Fall ein Einzelfall ist - auf die Ferne lässt sich eben kein Urteil abgeben.

Letztendlich kannst Du aber froh sein, so glimpflich dabei weggekommen zu sein. Für die Diebe waren die Ausweise/Papiere zwar relativ wertlos, Dich hätte die Wiederbeschaffung aber viel Zeit und Geld gekostet.

Nun noch was zum Prozessualen:

Zitat:
dann kann man auch überlegen, ob man die Anzeige zurückzieht!
eine kurze Anmerkung hierzu: Eine Anzeige "zurückziehen" kann man nach unserem deutschen Recht nicht. Es gibt gewisse Delikte, die nur auf Antrag verfolgt werden, bei allen anderen (und Diebstahl gehört zu dieser Mehrzahl von Delikten) entscheidet die Staatsanwaltschaft (auch gegen den Willen des Opfers), ob ein "öffentliches Interesse" an der Strafverfolgung vorliegt. Das ist bei jedem Diebstahl, bei jeder kleinen Körperverletzung der Fall (merkwürdigerweise bei den Vodafone-Managern nicht...). Selbst wenn Du also auf eine Bestrafung verzichten würdest - der Staat tut es nicht. So etwas zB wie bei Michael Jackson, der gegen eine schöne Zahlung erreichen konnte, dass das Opfer seines sexuellen Missbrauchs die Anzeige "zurücknahm" und das Verfahren eingestellt wurde, würde es bei uns nicht geben.

In deinem Fall ist es also schon egal, wie Du dich jetzt verhälst, und ob Du den Jugendlichen glaubst oder nicht - die Maschinerie läuft, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ob und wie er verurteilt wird, hängt dann vom Gericht ab.

Das Gericht prüft dann auch die Lebensgeschichte des Betroffenen. Ist ja auch richtig, dass es anders beurteilt wird, wenn ein 16jähriger "aus gutem Hause" so zum Spaß einbricht oder jemanden Verprügelt, oder es ein Jugendlicher von klein auf nicht anders gelernt hat, und mit Prügel, Missbrauch und einer Selbstverständlichkeit der Kriminalität aufgewachsen ist.

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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