das Gestell nennt sich vermutlich abschleppachse und ist zulassungsrechtlich bedenklich (aus dem Kopf heraus, müßte ich im dienst nachschauen).
Der Betrieb eines Pkw als Anhänger über den Notbehelf (Abschleppen) ist auf öffentlichen Straßen nicht zulässig und bedarf einer Ausnahmegenehmigung
(die wohl nicht erteilt wird). Das ganze nennt sich dann Schleppen.
mfg
Marcus
|