Hi
GANZ SO EINFACH ist es leider nicht, auch wenn das Prinzip richtig ist ein Kleinfahrzeug ist ein NICHT-AUSRÜSTUNGSPFLICHTIGES Schiff, so können :
- die (Bundes)Länder einschränkende Verordnungen in Ihrem Bereich erlassen
- die WSA können temp. Verkersregeln erstellen
- die Bundesländer Mindestausrüstungen verlagen und
- dazu eine TÜV Prüfung vorsehen
- In "internationalen" Gewässern dazu gehören z.B. Rhein, Donau und der Bodensee kann die Kommission der Anreinerstaaten besondere Bedingungen (Bodensee) festlegen.
- Last but not least gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht !