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Alt 24.04.2007, 16:19
rotbart
Gast
 
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Hi
GANZ SO EINFACH ist es leider nicht, auch wenn das Prinzip richtig ist ein Kleinfahrzeug ist ein NICHT-AUSRÜSTUNGSPFLICHTIGES Schiff, so können :
  1. die (Bundes)Länder einschränkende Verordnungen in Ihrem Bereich erlassen
  2. die WSA können temp. Verkersregeln erstellen
  3. die Bundesländer Mindestausrüstungen verlagen und
  4. dazu eine TÜV Prüfung vorsehen
  5. In "internationalen" Gewässern dazu gehören z.B. Rhein, Donau und der Bodensee kann die Kommission der Anreinerstaaten besondere Bedingungen (Bodensee) festlegen.
  6. Last but not least gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht !
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