Einzelnen Beitrag anzeigen
  #11  
Alt 25.04.2007, 09:34
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
Auf- und Abbauer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 1.270
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
und nun ein zweites : den Rhein
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt gewährleistet ist und die Verpflichtungen aus dieser Verordnung erfüllt werden können.
Die Besatzung aller Fahrzeuge muss nach Zahl und Eignung ausreichen, um die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt zu gewährleisten.

Unbeschadet der Nummer 3 und des § 15.09 Nr. 4 Rheinschiffsuntersuchungsordnung müssen für alle Fahrgäste an Bord geeignete Einzelrettungsmittel vorhanden sein. Einzelrettungsmittel gelten als geeignet, wenn sie den Europäischen Normen EN 395 : 1998 oder EN 396 : 1988 entsprechen und in einer der Verteilung der Fahrgäste entsprechenden Anzahl für Erwachsene und für Kinder vorhanden sind.
Hallo Rotbart, was Du da zitierst ist offenbar eine Bestimmung für Fahrgastschiffe.
Die Rheinschiffsuntersuchungsordnung gilt ja nun nicht für mein Schlauchboot.

Da wirst Du noch so suchen und aus dem Zusammenhang gerissen zitieren können, eine Ausrüstungspflicht für Sportboote auf deutschen Gewässern gibt es nicht.
Den Bodensee ausgenommen, aber da gelten ja nicht nur andere Regeln, der erfordert ja zudem noch einen eigenen Schein.

Dabei spreche ich nicht gegen eine Sinnvolle Ausrüstung, die habe ich selbst, auch ohne Verordnung, immer dabei. (Und trage z.B. die Schwimmwesten auch grundsätzlich).

Grüße

Harald
Mit Zitat antworten