Zitat:
Zitat von herbert
Diese Binnenpatente sind aber rechtlich ungültig, der Skipper haftet und nicht der HK.
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Man sollte es so sehen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Dennoch würde ich das nicht so definitiv sagen, weil:
Zitat:
Zitat von Kroatienverordnung
4. Beweis dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
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Heißt soviel:
Ich habe ein Binnenpatent = Beweis dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt
Habe ich überhaupt kein Patent = oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Man kann es drehen wie man will, es gibt keine genaue Regelung, wie das zu handhaben ist.
In Österreich gibt es keine Vorschriften über das Lenken im Küstenbereich, es gibt lediglich entsprechende Vorschriften von Verbänden usw, diese sind aber keine "nationale Vorschriften des Landes", dies wären nämlich Gesetze, und derartige gibt es nicht in Ermangelung einer Küste in Österreich.
Also wieder von vorne
PS.: derzeit ist die sicherste Lösung, ein Kroatisches Patent zu machen, leider !