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Alt 02.05.2007, 22:03
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ich weiß noch nicht, wie weit Rotti ist, aber eine Anfrage in diese Richtung gab es schon mal.

Weil: Wenn jemand ein HR Patent hat, hat er die nötige Befähigung, im Küstenbereich zu schippern.
Demnach müsste ja der MSVÖ laut Gesetz demjenigen auch bestätigen, dass er die Befähigung besitzt, und über diesem Wege das IC erlangen.
träum weiter .


PS: es gibt aber eine Fahrschule und einen Verband (ist aber ident ), der Dir gegen Bares und Nachweis der Seemeilen (bestätigst Du selber) das Kroatische Küstenpatent auf ein österr. FBII oder FBIII (was Du willst) umschreibt. Nur leider nicht aufs amtliche mit Bundesadler sondern auf einen Vereinsschein - Um Links zu sehen, bitte registrieren .
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