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Alt 03.05.2007, 11:24
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herbert herbert ist offline
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Boot Infos

Schein

@Bootsbörse
Zitat:
Es gibt keine eindeutige Regelung !
Das sicherste ist, ein HR-Patent zu machen!
Auch für die amtlichen Patente FB2 aufwärts gibt es keine offizielle Anerkennung in HR (oder gibts da schon was neues )
Da Kroatien und auch Österreich die UN Resolution 40 mit unterschrieben haben, kann man davon ausgehen das alle amtlichen Küsten -Ösi Scheine
weltweit angenommen werden.

Zitat:
Stellt sich auch noch die Frage, wie das genau im internationalen Seerecht verankert ist, da gibts ja auch Bestimmungen, wonach ein Kaptain unter Dschibuti-Flagge nach Dschibuti-Recht nach HR fahren darf, oder ?
das hat aber mit der Sportschifffahrt nix zu tun und das ist auch klar geregelt. nur die Sportbootler sind nicht so klar.

@MichaelH
Zitat:
Der Fragesteller will scheinbar in HR ein Boot chartern. Charteryachten müssen Funk haben, also benötigt man das HR-Patent mit Funk. Der Ö FBII/III oder anderes ist zuwenig, da ohne Funk.
Ist so nicht ganz richtig.
Nicht alle Charterboote in Kroatien brauchen Funk. Dies hängt mit der Zulassung des Bootes zusammen.
Da normalerweise der Seefunk immer extra ist muß man diesen auch extra machen. Jetzt ist halt GMDSS aktuell und den bieten viele an.
FB II und Seefunk / SBF und Seefunk ist OK

Die Kroaten haben da eine gute Lösung, Küstenpatent inkl. Seefunk.

Ob ein Land einen Schein annimmt oder nicht liegt in deren ermessen und nicht im Ösiland.

Kroatien wollte vor 2 ?? Jahren für ihre Küstengewässer das HR Patent vorschreiben, ist aber nix georden. Sie könnten es "NUR" für Charterboote vorschreiben den die fahren alle unter HR Flagge.

Als Seefahrtsschule (HR Patente) kann ich nur eines schreiben.
Jeder Neueinsteiger sollte über Patente SBF/FB II + und HR Patent informiert werden nur so kann er den für sich besten Schein erwerben.
Wir haben kein Interesse den "Kunden" falsch zu informieren, entscheiden welches Patent er machen möchte muß er dann selbst.

Es ist nicht korrekt zu schreiben das nur das HR Patent in HR gilt.
Genauso falsch ist die Behauptung vieler Österreichischer MSVÖ Ausbildungsstätten, das das HR Patent nur in Kroatien gilt und die Versicherungen nicht zahlen.
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Gruß
Herbert
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