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Alt 03.05.2007, 11:52
rotbart
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Hi Berny

immer ALLES lesen , das Eintauschen scheitert an der verlangten Praxis !
Zitat:
Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise allgemein anerkannt.
Arten der Befähigungsausweise
Motorjachten oder Segeljachten
- Fahrtbereich 2 – Küstenfahrt (20 Seemeilen – sm; nautische Meilen – nm),
- Fahrtbereich 3 – küstennahe Fahrt (200 sm),
- Fahrtbereich 4 – weltweite Fahrt.
Prüfungsvoraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr,
- körperliche und geistige Eignung (ärztliches Zeugnis),
- nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung (je nach Fahrtbereich 500 – 1000 – 3500 sm).
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