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Alt 04.05.2007, 14:02
goeberl
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Und zum Thema "Verpflichtung des MSVÖ" hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
Stellt sich nur die Frage, ob für den MSVÖ zB einen HR-Küstenschein Befähigungsausweis genug ist, und wenn nicht, warum nicht? (Begutachtung der Befähigung, warum muss er nochmals prüfen, wenn ich zB einen HR-Schein habe, indem meine Befähigung ja von offizieller Seite her bestätigt wurde?)
berny, ein beispiel: ich fahr in eine alkokontrolle der polizei. warum muss ich den test nochmal machen? hab ihn doch schon vorm nachhausefahren im lokal bei so einer promille-testerin gemacht. warum muss die polizei da nochmal überprüfen?

@ herbert: jeder österreicher darf mit dem hr-patent auf der donau fahren. allerdings nur auf dem kroatischen donauabschnitt .

das einzig sinn volle wäre wirklich, sich für den fb1 einzusetzen. das ganze mit umschreiberei und anerkennung führt meiner meinung nach zu absolut nix.
zum argument mit prüfung in fremden hoheitsgewässern sollte man echt mal beim ministerium oder den verbänden nachfragen, wie sie das jetzt lösen wollen. mit rausargumentieren werden sie sich schwer tun.

lg martin
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